Ist in Bienenbüttel eine Parkzeitbeschränkung mit der notwendigen Parkraumüberwachung notwendig?
Wie stellt sich die aktuelle Situation in der Bahnhofstraße da?
Es gibt sicherlich an einzelnen Tagen die Situation, dass tatsächlich alle Parkplätze für einen überschaubaren Zeitraum belegt sind. Dies ist aber eine Ausnahme. In der Lindenstraße ist eigentlich immer noch freier Parkraum vorhanden, am Kirchplatz geht zumindest in den Vormittagsstunden meist nichts mehr. Reicht diese Situation aus, um nun die seit 2019 von den Geschäftsleuten geforderte Parkraumüberwachung einzuführen?
Ein Auszug aus der Sitzungsvorlage der Verwaltung:
„Hintergrund der gewünschten Regelung (aus dem Jahr 2019) ist, dass insbesondere die Geschäfte im Kernort Bienenbüttel eine Regelung wünschen, dass werktags von montags bis freitags, während der Zeiten von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 13:00 Uhr die Parkplätze vor den Geschäften nicht durch parkende Kraftfahrzeuge (KFZ) der Mitarbeiter oder Dauerparker/Pendler belegt werden.“
und ein weiterer:
„Der Verwaltung ist an einer möglichst bürokratiearmen Lösung gelegen, jedoch hat sich auch in enger Zusammenarbeit mit den Geschäftsleuten herausgestellt, dass direkte Ansprachen und freundliche Bitten (an die Mitarbeitenden und Dauerparker/ Pendler), nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben. Daher ist eine Parkzeitbegrenzung von 2 Stunden gewünscht.“
Für die Pendler hat die Gemeinde vor einigen Jahren einen Parkplatz mit mehr als 50 Plätzen rechts neben dem Bahnhof geschaffen. Der Parkplatz wird genutzt und hat noch freie Kapazitäten-
Mitarbeitende haben ihre Beschäftigung in den Geschäften, den Praxen, den Kanzleien und Büros, der Schule, dem Rathaus und der Kindertagesstätte. Zumindest die Inhabenden der Geschäfte, der Praxen und Kanzleien sollten ihren Mitarbeitenden verständlich machen können, dass der Parkraum zur Erhaltung ihres Arbeitsplatzes für die Kunden benötigt wird.
Muss die Gemeinde hier tatsächlich „erziehend“ mit einer Parkraumregelung eingreifen?
Die Schaffung der Parkzeitbeschränkung mit der notwendigen Parkraumüberwachung engt uns Bürger ein und kostet bei einer regelmäßigen Durchführung mehr Geld als die Gemeinde einnehmen wird.
Mit der Einführung fallen einmalig 2800,-€ für die Schilder und 4000,-€ für das Erfassungssystem WiNoWiG an. Somit 6800 € plus die Personalkosten für die Beschaffung und Aufstellung der Schilder und der Ausbildung des Verwaltungsmitarbeiters.
Wie sieht die Überwachung aus?
Wenn der Verwaltungsmitarbeiter an 6 Tagen die Woche 2 Kontrollgänge à 40 Minten macht , benötigt er pro Woche 480 Minuten = 8 Stunden. Hinzu kommt noch die Eingabe der erfassten „Sünder“ in das System mit 30 Minuten am Tag. Dies sind pro Woche 180 Minuten = 3 Stunden. Zusammen werden ca. 11 Arbeitsstunden pro Woche benötigt.
Bei einem Jahreseinkommen von ca. 50 000,-€ (einschl. Arbeitgeberanteil) zahlen wir pro Jahre rund 12 000€ an Personalkosten plus jährlich 1800 € für die Pflege des Erfassungsprogramms.
Es entstehen somit einmalig für die Einführung 6800,-€ € (plus Personalkosten)
und laufend für die ordnungsgemäße Überwachung 13800 €. Dies sind geschätzte Werte.
Um alleine die jährlichen Kosten zu decken, müssen 690 Verwarngeld-Bescheide in einer Höhe von 20 € erstellt werden. Und, sofern der Halter /Verursacher nicht zahlt, ergeht der Bußgeldbescheid vom Landkreis und das Bußgeld landet in der Kasse des Kreises.
Die Einführung der Parkzeitbeschränkung mit der Parkraumüberwachung wurde am 24.06.2025 im Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Verwaltung uns anschließend im Verwaltungsausschuss mehrheitlich beschlossen.
Die SPD-Fraktion hat sich dagegen ausgesprochen.
Wir halten die Einführung der Parkzeitbeschränkung mit der Parkraumüberwachung aktuell nicht für angebracht. Die Gemeinde investiert Gelder in die Einführung und die laufende Überwachung. Gelder die wir für andere Zwecke wie z.B. der Erhöhung des Feuerwehrbudgets, Neu- und/oder Ersatzbeschaffung für die Kindertagesstätten und niederschwellige Angebote für Jugendliche bei der aktuellen angespannten Haushaltslage dringender benötigen.
Wir können nur an Inhaber der Geschäfte, der Praxen und Kanzleien appellieren, ihren Mitarbeitenden verständlich zu machen, dass der Parkraum zur Erhaltung ihres Arbeitsplatzes für die Kunden benötigt wird.
Arnold Witthöft
Vorsitzender der SPD-Fraktion Bienenbüttel
