Auf Grund der im Laufe des Prozesses entstandenen wissenschaftlichen Unterlagen, ist der Entwurf des B-Plan Poststraße für die SPD Bienenbüttel nicht tragbar. Anbei finden Sie die Ausführliche Stellungnahme.

Positive Betrachtung:

Um ein gleichmäßiges Wachstum der Gemeinde Bienenbüttel zu erreichen bedarf es auch der Ausweisung von Bauland.

Seit Jahren Jahre weisen wir als Gemeinde Bauflächen aus. Zuletzt mit den Baugebieten Kuhlfeld und Wellbruch in Steddorf.

Das derzeit sich in den Beratungen befindende Baugebiet weist 3 Mehrfamilienhäuser mit ca. 30 Wohnungen und Wohnraum für ca. 100 Personen und 12 Wohnhäuser mit bis zu 2 Wohneinheiten für ca. 60 Personen aus. Zusammen bringt dies der Gemeinde jährlich rund 80.000,-€ Mehreinnahmen bei dem Einkommensteueranteil. Dazu kommt noch die Grundsteuer mit geschätzt 10 – 15.000,- € pro Jahr. Also fast 100.000 -€ Mehreinnahmen für den Haushalt. Jedoch geht davon fast die Hälfte im Rahmen der Kreisumlage an den Landkreis, bleiben um die 50.000,- €.

Punkte die Nachdenklich machen:

Bei den bisherigen Baugebieten hatten wir stabilen Untergrund und die Erschließung ließ sich vergleichsweise problemlos umsetzen.

Im Bereich des geplanten Baugebietes Poststraße haben wir jedoch vollkommen andere Bedingungen.

- Kohlenstoffreiche Böden in Form von Torf machen einen intensiven Bodenaustausch im öffentlichen und später auch im privaten Bereich notwendig, um die Tragfähigkeit des Untergrundes herzustellen.

- Ein Nassbiotop das zu schützen ist. Entsprechende Maßnahmen sind uns hierfür vorgegeben.

- Im Randbereich stoßen wir mit dem Baugebiet an das Überschwemmungsgebiet der Ilmenau heran.

- Ein Sägewerk das entsprechend den Gutachten sich im Bezug auf Lärm und Erschütterungen auf die Wohnqualität in dem Baugebiet auswirkt und uns zwingt, im B-Plan entsprechende Einschränkungen für die Käufer einzubringen.

Dies sind nur einige von den Punkten die sich in den verschiedensten Gutachten finden. Die vielen Stellungnahmen zeigen noch mehr Problemfelder auf.

Maßnahmen die sich negativ auswirken:

Um den Bodenaustausch vorzunehmen muss Grundwasser in einem geschätzten Umfang von mindestens 105.000 m3 abgepumpt werden. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Nassbiotope, sondern kann auch zu Setzungsschäden bei den angrenzenden Häusern führen. Erfahrungen in dem Bereich hat die Gemeinde bereits aus dem Zeitraum, als das Telekomgebäude in der Poststraße gebaut wurde. Dies steht keine 50 Meter von dem geplanten Baugebiet entfernt.

Das Baugebiete muss im Rahmen der Erschließung von der Straße aus nach hinten bis zum Ende des Bereichs um 1,85 Meter aufgefüllt werden. Bei den Abwägungen sollen zum Schutze der Fläche und zur Vermeidung einer Verdichtung Bodenmatten eingesetzt werden. Dies ist sicher bei dem Bau der Straße, Kanalisation usw. möglich. Wie soll aber die Gesamtfläche mit Bodenmatten vor Hunderten von beladenen Lkws geschützt werden? Hier wird es eine extreme Verdichtung geben, die nicht zulässig ist. Außerdem muss eingebrachter Boden nicht nur abgekippt, sondern auch fachlich mit entsprechenden Maschinen verdichtet werden.

Das Oberflächenwasser soll auf dem Gelände im öffentlichen wie auch im privaten Bereich versickern. Im öffentlichen Bereich haben die Sickermulden eine Tiefe von 13 cm laut Erschließungsplanung bei einer Standardtiefe von 100 cm. Bei einer Regenperiode wie in den letzten Wochen, wären die Sickermulden nicht in der Lage gewesen, das Wasser aufzunehmen und es könnte zu Überschwemmungen im öffentlichen und privaten Bereich kommen. Auf den Grundstücken sind Sickeranlagen zu bauen und hierzu muss in den Bereichen auch der Torfboden ausgetauscht werden.

Das Sägewerk Hedder liegt nur wenige Meter vom Baugebiet entfernt. Herr Hedder plant eine Modernisierung des Zimmereibetriebes durch den Aufbau eines stationären Bandsägewerkes.

Bezogen auf Lärm, Erschütterungen und Staub die vom Sägewerk ausgehen, wurden entsprechende Gutachten erstellt. Die entsprechenden Empfehlungen sind im B-Plan eingeflossen.

Das Sägewerk bringt durch Erschütterung (Folge Betonstahldecken) und Lärm – Schallschutz / Belüftungsanlagen –Mehrkosten für die Käufer mit sich

Als SPD hatten wir bereits zu einem früheren Zeitpunkt angeregt, in den Grundbüchern gegenüber den Käufern das Sägewerk abzusichern.

Der langfristige Erhalt des Betriebes muss gesichert sein und darf nicht im Falle eines Verkaufs der neuen Wohnhäuser durch den Neubesitzer in Frage gestellt werden.

Was kommt auf die Käufer zu?

Bei der Planung die Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigen.

Bei schutzbedürftigen Räumen, die zum Schlafen vorgesehenen sind (Kinder-, Gäste und Schlafzimmer) ist eine fensterunabhängige Belüftung vorzusehen.

Außenwohnbereiche sind in einem Abstand von bis zu 18 m zur südlichen Plangebietsgrenze durch bauliche Maßnahmen zu schützen usw.

Bodenaustausch für den überbaubaren Bereich und die Sickeranlage.

Entsprechende Genehmigungen für diese Maßnahmen einholen.

Vorgabe bei der Deckenplanung (Beton) führt zu Mehrkosten.

Ein sicher hoher Kaufpreis mit sehr viel Einschränkungen!

Stark erhöhte Baukosten im Vergleich zu einem „unbelastenden“ Grundstück.

Auszug aus der Erschließungsplanung von ITH Planungsbüro vom Juli 2022

Unter anderem:

Hohe Baukosten wegen der schwierigen Entwässerungs- und Untergrundverhältnisse sowie der Nähe naturschutzrechtlich geschützter Flächen. Die Verhältnisse stellen für die Erschließung besondere Herausforderungen da.

Geländeaufschüttung u.s. notwendig, um das notwendige Gefälle für die Entsorgungsleitung Abwasser zu erreichen.

Notwendige Unterschreitung der Bemessungsansätze für Regenwasser bei den Sickermulden auf 13 cm, Standard 100cm

Wird wegen der Nähe zu geschützten Gebieten die Genehmigung der Grundwasserabsenkung und des Torfausbaus und des Bodenaustauschs im öffentlichen Bereich erteilt?

Weitere Kosten für den Austausch des Oberbaus im Kinderspielplatz aufgrund des PAK-Gehaltes in den Planungen noch nicht enthalten.

Erhöhte Baukosten für die Anlieger wegen des Torfes im Untergrund und dem daraus resultierenden Mehraufwand für die Gründung von Bauwerken, auch der Versickerungsanlage für Regenwasser.

Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken nur möglich, wenn auch dort die Torfschicht im Bereich der Versickerungsanlagen erst ausgebaut wird. (Seite 9) Die Torfschicht beträgt mindestens 80 cm.

Grundwasser steht im Bereich der geplanten Mehrfamilienhäuser bei 0,6 – 0,8 Meter unter GOK – Versickerung des Regenwassers kaum möglich.

Diesbezüglich verbleibt ein Restrisiko für die Eignung zur Regenwasserversickerung und der Eignung des Untergrundes als Baugrund beim Erschließungsträger (Seite 11)

Bei den Baukosten wird mit 1,59 Millionen € gerechnet – einschl. MwSt plus Nebenkosten im Juli 2022. Steigerung seit 2022 – Sicher mehr als 20% und somit eher 2 Mill €. Davon fallen 800.000,-€ (Stand 07.22) für den Bodenaustausch an.

Die Gemeinde hatte laut Planungsbüro für die Gesamtmaßnahme 525.000,-€ veranschlagt. (Seite 26)

Wir als Rat stehen vor der Abwägung.

Auswirkungen auf die Natur durch Bodenaustausch und Auffüllen des Bereiches

Grundwasserabsenkung und Verdichtung

Restrisiko für die Eignung zur Regenwasserversickerung bleibt bei der Gemeinde

Hohe Baukosten für die Erschließung des Gebietes – mindestens das 3 fache von der im Haushalt hinterlegten Summe – 2022 1,6 Mill€ jetzt eher 2 Mill € und die Kosten für noch nicht eingeplante Maßnahmen

Wird es zu Senkungsschäden an den Häusern im Umfeld des Baugebietes im Rahmen der massiven Grundwasserabsenkung kommen und müssen wir als Verursacher diese Kosten tragen? Davon gehen wir aus!

Nehmen wir die geplanten 3,3 Mill Euro Einnahme für die Grundstücke bei den vielen Vorgaben und Einschränkungen ein?

Bleiben wir mit der Erschließung, der Herstellung der Fläche und den noch anstehenden Maßnahmen unterhalb der Einnahmen?

Wie wägen wir das Restrisiko Regenwasserversickerung ab?

Wie planen wir die möglichen Folgekosten durch Senkungsschäden bei unseren Ausgaben und künftigen Haushalten mit ein?

Als SPD können wir die Gesamtmaßnahme weder beim F-Plan noch B-Plan mittragen.

Uns ist bewusst, dass wir ggf. für den Bereich der Mehrfamilienhäuser auf Grund der vertraglichen Verpflichtung eine Lösung finden müssen. Hierzu müssten dann auf Grund der Verträge Lösungsansätze erarbeitet werden.

Arnold Witthöft

SPD-Fraktion